2. Mustertext:
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma <Firmenname>
<Straßenname>, <PLZ, Stadt>
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1.1. Für alle
Bestellungen für <Vollständiger Firmenname> _ im folgenden <Firma> genannt - gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des
Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
§ 1.2. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
§ 1.3. Bestellungen und
Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
[... besondere Vorschriften für Angebotsunterlagen...]
§ 2. Lieferung und Versand
§ 2.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der
<FIRMA> zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.
§ 2.2. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der <FIRMA> und des
Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der <FIRMA> angegeben.
§ 2.3. Kosten des Transportes
einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
[... Sonderregelungen für
besonders wertvolles Verpackungsmaterial; Teillieferungen, etc. ...]
§ 3. Lieferfristen, Liefertermine
§ 3.1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und
verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.
§ 3.2. Die <FIRMA> ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu
verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
[... Sonderregelungen für Fälle des Annahmeverzuges bei Höherer Gewalt, wie sie für den
internationalen Handel von Bedeutung sind ...]
§ 4. Qualität und Abnahme
§ 4.1 Der Auftragnehmer sichert zu, daß die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen unddem Stand der
Technik entspricht.
§ 4.2 Die <FIRMA> behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im
Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der
Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
§ 4.3. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der
Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
§ 4.4. Zu liefernde Maschinen und Anlagen müssen insbesondere den folgenden Vorschriften entsprechen: [Produktspezifische Normen zur
Sicherheit und Funktion der bestellten Waren.]
§ 4.5. Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der
Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.
[Für den industriellen Bereich:
Besondere Vereinbarungen zur Qualitätssicherung, Qualitätsprüfungen durch Stichproben, Dokumentation hierüber, Rechtsfolgen bei Verstößen ...]
§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen
§ 5.1 Vereinbarte
Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der <FIRMA> zugute.
§ 5.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer
unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
§ 5.3 Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer
Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels berechtigt die <FIRMA>, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.
§ 5.4
[Bestimmung der Zahlungsweise, z. B. “Zahlbar 30 Tage ab Rechnungslegung.” oder unter Einräumung eines Skontos.]
§ 6. Aufrechnung und Abtretung
§ 6. 1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
§ 6.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die <FIRMA> ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.
§ 7. Gewährleistung
§ 7.1. Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer
stellt die <FIRMA> auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines
Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessene Produkthaftpflichtversicherung zu.
§ 7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung
am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
§ 7.3 Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch <FIRMA> kostenlosen Ersatz zu leisten, einen
Preisnachlaß nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist die <FIRMA> - nach Rücksprache mit dem
Auftragnehmer - berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche
gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des
höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist <FIRMA> berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache
mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.
§ 7.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
§ 7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrecht zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den
Auftragnehmer durch die <FIRMA> erfolgen.
[Zusätzliche Bedingungen empfehlen sich bei koplizierter Ware bzgl. mehrfach fehlgeschlagenen Nachbesserungen oder bei Dauerschuld- oder
Wiederkerhschuldverhältnissen, also speziell bei Bezugsverträgen.]
8. Informationen und Daten
Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge,
Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt
oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
9. Schutzrechte Dritter
Der Auftragnehmer versichert, daß Rechte Dritter dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die <FIRMA> dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten
Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be-
bzw. verarbeitet werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
[... Gerichtsstandsvereinbarung, Sprachregelung, etc. bei AGBs gegenüber Kaufleuten...]
<Vollständige Firmenbezeichnung; vgl. z. B. § 35a GmbH-G>
AGB-Version 1.0 Stand: ab.xy..2000
Fundstelle: http://www.agb-recht.de
Autor und (c) 2001: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel -