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Verkaufsbedingungen / Verkaufs-AGB

Dieser Text unterliegt dem Urheberrecht. Eine nicht autorisierte Verwendung für private und gewerbliche Zwecke wird hiermit untersagt. Ebenso jede vom Autor nicht genehmigte Darstellung im Internet. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nicht alle möglichen rechtlichen Besonderheiten erwähnt oder erläutert sind.

Der Autor haftet nicht für die Aktualität dieses Beitrags. Insbesondere die Schuldrechtsreform hat zum 01.01.2002 Änderung in Wortlaut und Gesetzestext mit sich gebracht.

Das vorliegende Muster kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Fundstelle: http://www.agb-recht.de

Allgemeine Verkaufsbedingungen (Mustertext)

Autor und (c) 2001: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - http://www.kanzlei-exner.de

I. Vorbemerkungen:

Für Verträge des Warenverkaufs gilt grundsätzlich das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit das AGB-Gesetz. Die Interessenlage des Käufers bedingt dabei zumeist: Er will Sicherheiten - z. B. in Form eines Eigentumsvorbehaltes, Vorleistungspflichten seinerseits ausschließen, etc. Die folgenden AGB für den Warenverkauf sind in Auszügen gekürzt. Für das Verständnis sind darüber hinaus vier wesentliche Gesichtspunkte zu ergänzen:

  • Einbeziehung
  • Fernabsatzgesetz und Online-Handel
  • Besondere Bedingungen für bestimmte Warengruppen
  • Besondere Bedingungen bei Unternehmern / Kaufleuten

1. Die rechtlich besten und zulässigen AGB werden nicht wirksam, wenn diese nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden (so § 2 AGB-Gesetz). Dies kann durch Aushängeschild, Hinweis in einem sonstigen Vertragstext oder der Darstellung im Internet geschehen. Ob dies wirksam geschieht ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen, insbesondere nach Maßgabe der Sicht des Kunden, dem eine Kenntnisnahme zumutbar sein muß. Obwohl § 24 des AGB-Gesetzes eine Ausnahme von § 2 AGB-Gesetz für Unternehmer zuläßt, bedarf es auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH seit 1977 hier einer Einbeziehung- wenn auch zu z. T. erleichterten Bedingungen. Zur wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag genügt bei rückseitigem Abdruck auf dem Auftrag der gut lesbare Hinweis auf der Vorderseite -

"Der Verkauf gilt unter ausschließlicher Geltung unserer rückseitigen Verkaufsbedingungen"

Achtung das folgende Muster berücksichtigt nicht die weiteren drei oben genannten Besonderheiten. Namentlich sind also nicht folgende Umstände berücksichtigt:

2. Seit dem 1.07.2000 ist das Fernabsatzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für den Fernabsatz besondere, die Verbraucher schützende Regelungen fest. Besonders hervorzuheben sind die Anforderungen an Preis- und Kostendarstellung bei den Angeboten, das Rückgaberecht und die Belehrungspflichten hierüber. Wie der TÜV in einem Gutachten feststellte, sind die meisten AGBs der Online-Shops unwirksam oder rechtlich bedenklich. Ein ausführliches (z. T. gekürztes) Muster finden Sie daher auf meiner Homepage [http://www.ra-exner.de].

3. Für Software ist an die frühzeitigen Hinweise auf Lizenzbedingungen zu denken, bei einem Autoverkauf an die Zusätzliche Übergabe von Schlüssen und Papieren und die Empfangsbestätigung hierüber. Gaststätten werden die Haftung für eingebrachte Garderobe beschränken wollen, ... die Liste der Besonderheiten, die durch AGBs auch geregelt werden sollen ist schier endlos. Diese Beispiele zeigen aber auch:  Im Einzelfall sind regelmäßig besondere Anpassungen an die jeweiligen Vertragsgegenstände erforderlich. Dazu bedarf es in der Regel  fachkundiger Beratung und Information an diesen Berater von Seiten des AGB-Verwenders.

4. Schließlich sind hier keine besonderen Bedingungen für Kaufleute und den B2B-Handel entworfen. Für diesen Bereich können Einbeziehung (s. o.), Gerichtsstandsvereinbarung ( § 38 ZPO), weniger beschränkte Inhaltskontrolle nach §§ 10, 11 AGB-Gesetz - wiederum eingeschränkt durch extensivere Auslegung des § 9 AGB-Gesetz - zu anderen Klauseln führen! Zusätzliche Bestimmungen, wie Rechtswahl und Bestimmung der Sprache, Schiedsvereinbarungen, etc. sind nur hier und besonders im im internationalen Rechtsverkehr angemessen.

Autor und (c) 2001: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - http://www.kanzlei-exner.de

2. Mustertext:

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Firma <Firmenname>

 <Straßenname>, <PLZ, Stadt>

 § 1 Anwendungsbereich

 1. Für Verträge mit der <Firmenname> gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam.

 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Mündliche Nebenabreden sollen schriftlich dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die <Firmenname> .

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgte. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.

2. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen und Bestätigen Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die <Firmenname>.

3. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

4. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

5. Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Die <Firmenname> sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Bei Nichtgefallen kann ein Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.

6. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die <Firmenname> von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung.

2. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der <Firmenname> inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

3. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet:

  • Die Versandkosten betragen ...
  • Bei Versendungen ins Ausland werden ... berechnet.

4. Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.

5. Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen, wenn weder der Kunde noch <Firmenname> einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

6. Bei Zahlung gegen Rechnung stehen der <Firmenname> die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:

7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der <Firmenname>. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die <Firmenname>. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

[... weitere Regelungen zum Eigentumsvorbehalt, ohne die ein solcher nicht wirksam vereinbart werden kann ...]

§ 4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.

2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

[... weitere Regelungen zu Mängelanzeigen und unberechtigten Reklamationen ...]

§ 6 Datenschutz und Geheimhaltung

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

§ 7 Mitteilungen

1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

[... weitere Regelungen gegen Anonymisierung und bzgl. Verschlüsselung ...]

§ 8 Erfüllungsort

1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der <Firmenname> vereinbart.

2. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

[... Gerichtsstandsvereinbarung, Sprachregelung, etc. bei AGBs gegenüber Kaufleuten...]

<Vollständige Firmenbezeichnung; vgl. z. B. § 35a GmbH-G>

 

AGB-Version 1.0 Stand: ab.xy..2000

 

Fundstelle: http://www.agb-recht.de

Autor und (c) 2001: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - http://www.kanzlei-exner.de

 

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