www.AGB-Recht.de - eBay-AGB 2007

 
 

Navigationsleiste
 

AGB-Recht
Über Uns
Gesetze
AGB im BGB
AGB-Gesetz
Publikationen
Urteile
Mustertexte
Literatur
Rechtsberatung
Datenschutzerkl.
Übersicht
 

Suchfunktion:


What's new powered by crawl-it
 

 

Die Neuregelungen der eBay- AGB 2007

Fundstelle: www.AGB-Recht.de
Darstellung und (c) 2001- 2007: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
 http://www.kanzlei-exner.de

    eBay ist einer der größten Online-Marktplätze für Private und auch kleine Unternehmen. Die Neuregelungen bei eBay zum Jahresanfang sind daher von allgemeinem Interesse.

    Seit dem 01. Januar 2007 gelten bei eBay neue AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für die Mitglieder. Zusätzlich erfolgte auch eine Änderung der Gebühren in bestimmten Bereichen. Die Anpassung vollzieht dabei einen Teil der Rechtsprechung nach. Weiterhin werden neue Funktionen der Auktions-Plattform abgesichert. So z. B. die Möglichkeit nun auch bestimmte Auktionsartikel auszuschreiben (so genannte Suchanzeige). eBay selbst hat ein Schema die Änderungen alt // neu zur Verfügung gestellt. Diese Information finden sie auf der eBay- Seite Änderung-AGB.html.

Inhaltsübersicht

Ausführungen

    Rechts-Tipp : Verkäufer können mit Bietern abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren. Diese gelten dann vorrangig. Dies gilt auch, wenn die Verkäufer AGB von den eBay- AGB abweichen. Dies kann und wird von eBay auch akzeptiert. Ausnahmefall: Wenn Verkäufer gegen die von eBay ausgesprochenen Verbote verstoßen oder solche „Grundsätze“ verletzen, die eBay überwachen muss, dann kann dies zu einer Auseinandersetzung mit eBay bis hin zum Verlust der Mitgliedschaft führen.

[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 / 2007:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel = Kanzlei-Exner.de

Überblick über die wichtigsten Regelungen

Anwendungsbereich und Vertragspartner

Die neuen AGB finden auf die Nutzung von deutschsprachigen Web-Seiten Anwendung. Dies entspricht grundsätzlich Artt. 28 und 29 EGBGB (Rechtswahl und Verbraucherschutz bei internationalen Verträgen.)
Bisher wurde der Vertrag zwischen der eBay International AG mit Sitz in Bern, Schweiz und dem Mitglied geschlossen. Seit dem 01.01.2007 ist Vertragspartner aller Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz in der EU die eBay Europe S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Für Mitglieder in den USA und in sonstigen Ländern gelten gesonderte Regelungen.
Die AGB gelten für die Marktplätze _.de, _.at und _.ch sobald sic ein Mitglied neu anmeldet. Bisherige Mitglieder werden informiert. Verbraucher können innerhalb eines Monats der Änderung schriftlich widersprechen.
[ Mehr zum Thema: AGB (Begriff und Funktion auf der Seite www.auktion-und-recht.de ]

1. Leistungsbeschreibung

Die von eBay zu erbringenden Leistungen werden nun wesentlich ausführlicher dargestellt. Insbesondere ist für die Bereitstellung von Software (z. B. Bietagent) auf die gesonderte, zusätzlich erforderliche Lizenz verwiesen worden.
eBay behält sich nun ausdrücklich das Recht vor für Mobile Abrufe die Angebote der Kunden zu bearbeiten.
Ebenso findet sich nun der Vorbehalt der Prüfung auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit in der Leistungsbeschreibung.

2. Anmeldung und Mitgliedskonto

eBay bestimmt nun ausdrücklich in § 2 Nr. 1, dass kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit eBay besteht.
Ebenso wird nunmehr den Mitgliedern ausdrücklich die Verpflichtung auferlegt, die Passworte vertraulich zu behandeln. Die vorherige Ausnahme wurde beseitigt.

    Praxis-Tipp: Bislang war es vor Gericht oftmals schwer nachzuweisen, dass nicht ein Dritter vor dem Rechner des vermeintlichen Käufers saß. Angesichts der zahlreichen Berichte über „gehackte“ eBay-Accounts und den Handel mit denselben, kann diese Klausel aber den Missbrauchsverdacht nicht beseitigen. Es ist also zu erwarten, dass die bisherige Rechtsprechung auch nach der Änderung der AGB insoweit weiter Bestand hat.

Die Möglichkeit für Firmen bzw. Personengesellschaften sich anzumelden ist nun ebenfalls ausdrücklich vorgesehen.

[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 / 2007:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel = Kanzlei-Exner.de

3. Gegenstand und Umfang der Nutzungsrechte

Hier ist nur die Neuregelung bzgl. Verzögerungen erwähnenswert: Für die Umsetzung rechtlicher Vorgaben kann das Mitglied durch eBay gewisse Verzögerungen hinnehmen müssen.

4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung

Hier ist neu die Möglichkeit der Sperrung eines Power- Sellers zu der List der Sanktionen gekommen. Die Regelung schafft ein wenig mehr Rechtsklarheit und verdeutlicht die bestehende Rechtslage.

5. Gebühren und … Aufwandsentschädigung

Im Zusammenhang mit Sanktionen, Sperrung und Kündigung ist der eigentliche Knaller erst bei den Kosten zu finden. Dort heißt es: eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay- Grundsätze eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.“ Offensichtlich ist die Rechtsverfolgung für Dritte auch eBay zu teuer geworden.

    Praxis-Tipp: Die Abwälzung der Kosten kann eine wirksame Abschreckung gegen Missbrauch werden. Sie kann selbst aber auch zusätzliche Prozesse verursachen. Die praktische Handhabung und Bewährung dieser Klausel wird abzuwarten sein.

6. Bewertungssystem und Vertrauenssymbole

Hier blieb im es bei klarstellenden Formulierungen ohne große Änderungen in der Sache.

7. Verbotene Artikel und ... Inhalte

Der bisherige Katalog der verbotenen Artikel ist ausgelagert worden in einen eignen Grundsatz.
Interessant ist die Erweiterung, die in der Überschrift zum Ausdruck kommt: Waren bisher nur Artikel verboten, sind es nun auch Inhalte.
[ Mehr zum Thema: Verbotene Artikel auf der Seite www.auktion-und-recht.de ]

8. Allgemeine Grundsätze

Hier haben sich zumeist nur Verschiebungen in den § 9 ergeben. Deutlicher ist jedoch der Rechtsschutz für Schutzrechte Dritter herausgearbeitet worden. Nun heißt es: „Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.“
Im Zusammenspiel mit der Kostenregelung für Rechtsverstöße eine klare Stellungnahme, künftig die Rechtsverfolgung Dritter nicht mehr selbst und – vor allem – auf eigene Kosten führen zu wollen.

[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 / 2007:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel = Kanzlei-Exner.de

9. Angebotsformate und allgemeine Regeln

Hier finden sich nun die Regeln des vorherigen § 8. Neu sind die Absätze (10), also das Verbot die „Suchfunktion der eBay-Website zu manipulieren, z.B. indem missbräuchliche Markennamen oder andere Suchbegriffe in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden.“, und Regelungen zur (11) Stereichung von Geboten und das zurückziehen von Angebot. Dies ist nur noch zulässig, wenn es gesetzlich erlaubt ist. Schließlich (13) soll eine Löschung vor Zuschlagerteilung bewirken, dass kein Vertrag zustande kommt.

10. Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

Was vorher § 9 war, ist nun vielfach in § 10 systematisch anders eingeordnet worden. In der Sache keine wesentlichen Veränderungen.

11. Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“

Hier finden sich die neuen Angebote von eBay an die Kunden wieder: Neben dem Sofort-Kaufen kann nunmehr auch der Preis vorgeschlagen werden. Ebenso kann „Sofortige Bezahlung erforderlich“ gewählt werden.

12. Anzeigenformat und 13. Suchanzeigen

Die neue Funktionalität wird schlicht rechtlich so gefasst: Mitglieder, die sich für den Erwerb eines bestimmten Artikels interessieren, können bei eBay eine Suchanzeige schalten. Anbieter bei eBay können dem Interessenten aufgrund der Suchanzeige den Hinweis geben, dass sie einen entsprechenden Artikel bei eBay anbieten.

14. eBay-Shops und 15. Verkaufsagent

Die entsprechenden Regelungen wurden in Grundsätze bzw. für Verkaufsagenten in AGB neu gefasst. [ Mehr zum Thema: Verkaufsagenten auf der Seite www.auktion-und-recht.de ]

[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 / 2007:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel = Kanzlei-Exner.de

[Schlussbestimmungen]

16. Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

Keine erwähnenswerten Änderungen.

17. Freistellung

Hier ist ein zusätzliches Recht auf Information hinzugekommen. eBay will bei (behaupteten) Rechtsverletzungen von den Mitgliedern vollständige und wahrheitsgemäße Information erhalten, um seine Rechte wahrnehmen zu können.

    Rechts-Tipp: Diese Art der Klauselgestaltung ist aus Lizenz- und Schutzrechtsverträgen oder –vereinbarungen geläufig. Es soll insb. die Rechtswahrnehmung ermöglicht werden. In Verbraucherverträgen ist dies so nicht bekannt.

18. Systemintegrität und Störung der eBay-Website

Keine erwähnenswerten Änderungen.

19. Haftungsbeschränkung

Im Wesentlichen klarstellende Änderungen am Wortlaut.

20. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Neben klarstellende Änderungen am Wortlaut nochmals eine Neuerung: Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat eBay für Verbraucher je deutschsprachigem Land einen je eigenen Gerichtsstand gewählt. Dies ist für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern.

21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Im Wesentlichen klarstellende Änderungen am Wortlaut.

[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 / 2007:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel = Kanzlei-Exner.de

Zuletzt geändert am 04.01.2007


Siehe auch:

Literatur:

     

Urteile:

Linksammlung:

 

Fundstelle: www.AGB-Recht.de
Darstellung und (c) 2001- 2007: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
 http://www.kanzlei-exner.de

 

Besucher seit 04.08.2005:
Counter von Counter-Service Counter von Counter-Service
 

[Home ] [Über uns ] [ Gesetze] [Urteile]  [Online-Auktions-AGB] [AGB Mietvertrag] [Literatur] [ Links] [ Mustertexte] [ Anwaltsberatung] [Übersicht] [Impressum]