Die Strafprozessordnung sieht in § 140 die notwendige Verteidigung in Strafsachen vor (“Pflichtverteidigung”). Einführung ... [mehr hierzu] Neu [März 2006]: Pflichtverteidigung in Jugendstrafsachen. Erfahren Sie mehr über die Rechtsgrundlagen, die besonderen Fallgruppen der Jugendpflichtverteidigung und die
Beteiligten. [mehr hierzu] Auf www.Pflichtverteidiger.de finden Sie daher zum Strafrecht: Gesetzestexte, Literaturhinweise, Links, Texte und eine Anwaltsliste.
Was bietet das Portal www.pflichtverteidiger.de? Ein Strafverfahren wegen eines Verdachts ein Verbrechen begangen zu haben oder eines sonstigen schwerwiegenden Verdachts, dies ist der
schwerste Vowurf in einem Rechtsstaat. Wärend die Staatsanwaltschaft einen ganzen Apparat in Bewegung setzen kann, ist der verdächtige Bürger zuweilen noch nie mit Strafrecht in Berührung gekommen. Wie
soll er sich da angemessen verteidigen können? Wie seine Rechte waren? ... [mehr hierzu] |