Was bietet das Portal www.pflichtverteidiger.de? Ein
Strafverfahren wegen eines Verdachts ein Verbrechen begangen zu haben oder eines sonstigen schwerwiegenden Verdachts, dies ist der schwerste Vowurf in einem Rechtsstaat. Wärend die Staatsanwaltschaft
einen ganzen Apparat in Bewegung setzen kann, ist der verdächtige Bürger zuweilen noch nie mit Strafrecht in Berührung gekommen. Wie soll er sich da angemessen verteidigen können? Wie seine Rechte waren? Die
Strafprozessordnung sieht in § 140 die notwendige Verteidigung vor. Man nennt dies auch das Institut (lat. Einrichtung) der “Pflichtverteidgung”.
Auf dieser Site werden Sie entsprechend folgende Hinweise finden:
- Gesetzestexte
- Literaturhinweise
- Links zu dem Thema und weiterführenden Texten
- eine Anwaltsliste
Das Angebot dieser Site ist noch recht jung und wächst mit der Zeit. Wir hoffen künftig noch mehr Informationen für Sie bereitstellen zu können. Für Anregungen und Hinweise sind wir ebenso
aufgeschlossen, wie für andere Beiträge. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Kontaktadresse. ACHTUNG! Über diese Site
wird KEINE Rechtsberatung geleistet. Es ist nicht möglich die Vielzahl der einzelnen geschilderten Fälle nur auf Email und ohne Aktenstudium zu beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die
Aufgaben der Darstellung von Informationen und die Rechtsberatung strikt getrennt werden müssen. Was will diese Site
? Hier werden Verweise auf Gesetzestexte, Aufsätze und Urteile deutscher
Gerichte zum Thema Pflichtverteidigung angeboten, sowie eine Liste, in die Anwälte sich aufnehmen lassen können. Diese Site soll damit einen ersten Anlaufpunkt für alle bieten, die sich einem staatlichen Verdacht ausgesetzt sehen; die Anwälte suchen, die für Freunde, Verwandte
oder Bekannte Informationen einholen wollen oder für Interessen- oder Hilfsgruppen die Informationen benötigen.Wie gliedert sich der Themenbereich dieser Site? Sehen Sie hierzu dieÜbersicht |