Die Strafprozessordnung (StPO)
sieht in §§ 112 ff die Untersuchungshaft (U-Haft) und Festnahme in Strafsachen vor. Dezember 2005 hat nun das Bundesverfassungsgericht Stellung zur überlangen Verfahrensdauer bei der Untersuchungshaft bezogen - im gegebenen Fall: 8 Jahre U-Haft! Lesen Sie mehr zu den Urteilen ...
[mehr hierzu] Auf www.untersuchungshaft.de
finden Sie zum Strafrecht: Aktuelle Urteile, Gesetzestexte, Literaturhinweise, Links und eine Anwaltsliste.Was bietet das Portal www.untersuchungshaft.de? Ein
Strafverfahren wegen eines Verdachts ein Verbrechen begangen zu haben oder eines sonstigen schwerwiegenden Verdachts, dies ist der schwerste Vowurf in einem Rechtsstaat. Wärend die Staatsanwaltschaft
einen ganzen Apparat in Bewegung setzen kann, ist der verdächtige Bürger zuweilen noch nie mit Strafrecht in Berührung gekommen. Wie soll er sich da angemessen verteidigen können? Wie seine Rechte waren? ...
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