Vaterschaftsrecht

Vaterschaftsrecht ist im engeren Sinne die Rechtsmaterie, die sich mit der Stellung als Vaters zu seinem Kind befasst. Dieses Recht ist in den §§ 1592 ff. BGB geregelt. Im weiteren Sinne regelt das Vaterschaftsrecht insbesondere

  • das Bestehen der Vaterschaft
  • den Unterhalt,
  • den Umgang mit dem Kind und
  • das Sorgerecht.

Das Vaterschaftsrecht im weiteren Sinne umfasst daher die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen und Rechtsfolgen der Vaterschaft, also auch rechtliche Beziehungen zur Mutter und dem Kind.

Im Januar 2005 ist die Vaterschaftsfeststellung durch die Bundesjustizministerin in`s Gerede gekommen. Die Bundesjustizministerin Zypries hat eine Strafbarkeit für Väter gefordert, die heimlich eine gentechnische Untersuchung in Auftrag geben, weil sie Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Vaterschaft haben. [ mehr hierzu ]

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Wer ist der Vater?

In der Regel wird das Vaterschaftsrecht nur dort angewendet, wo die Frage "Wer ist der Vater?" zweifelhaft ist oder der Vater seine Vaterschaft bestreitet. Es werden allgemein verschiedene Arten von Vaterschaft unterschieden, nämlich die

Es ist wichtig zu verstehen, dass die rechtliche Vaterschaft regelmäßig auf die biologische und soziale Vaterschaft aufbaut. Grundsätzlich ist sie aber unabhängig von diesen Ausgangspunkten: Die langjährigen, gewachsenen Familienbande werden nicht vom Recht zerrissen, wenn und weil später eine andere tatsächliche biologische Abstammung bzw. Vaterschaft festgestellt wird.

Die Vaterschaft kann durch verschiedene Akte entstehen oder enden. Dies sind:

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Bedeutung der rechtlichen Vaterschaft

Wer rechtlich als Vater anerkannt ist, hat zu dem Kind eine umfassende (rechtliche) Beziehung. Diese ist dauerhaft und besteht regelmäßig bis zum Tode der Beteiligten. Mit der rechtlichen Vaterschaft wird regelmäßig die biologische Verwandtschaft festgestellt, aus der sich denn auch die rechtliche Verwandtschaft ergibt, sofern nicht z. B. durch Adoption die rechtliche Verwandtschaft quasi geändert wird.
Aus der rechtlichen Verwandtschaft folgen umfangreiche
Rechte und Pflichten:

  • Umgangsrecht,
  • Sorgerecht,
  • Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber dem Kind,
  • Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber dem Vater,
  • Namensrechte,
  • Informationsrecht (z. B. Kenntnis des Kindes von seinem [biologischen] Vater, Auskünfte über Einkommen als Grundlage für Unterhaltsberechnungen, ...),

um nur einige wesentliche Rechte zu nennen.

Den Rechten korrespondieren meist Pflichten auf der "Gegenseite" oder auch von Dritten, also z. B. Pflicht der Mutter auf Nennung des Vaters.  Dieser Anspruch des Kindes gegenüber seiner Mutter ist durch das Bundesverfassungsgericht rechtskräftig festgestellt worden.

Die folgenden Seiten wollen einen Überblick über die rechtliche Vaterschaft bieten. Zugleich sollen die zahlreichen - aus dieser rechtlichen Vaterschaft folgenden - Rechte und Pflichten gegeben werden. Sofern hierbei auch konkrete Rechte und Pflichten benannt werden, kann die Darstellung eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Umstände des Einzelfalls mögen zusätzliche rechtliche Folgen zeitigen, ggf. sogar das Recht anderer Staaten anwendbar werden lassen.

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